Die Mitgliedschaft im Freundeskreis
Mitglieder können natürliche juristische Personen werden. Über den
Antrag auf Beitritt entscheidet der Gesamtvorstand.
Der Verein bietet nachstehende Mitgliedsverhältnisse an:
- ordentliche Mitgliedschaft (aktive Mitgliedschaft)
- Fördermitglied (passive Mitgliedschaft)
- Mitglieder auf Zeit (alle Schüler und Schülerinnen der
Nibelungen-Realschule werden mit Aufnahme in die Schule für die Dauer
ihrer Schulzeit Mitglieder des Vereines)
Alle Mitglieder des Vereines können Förderanteile erwerben. Hierbei
handelt es sich um zinslose Förderanteile, die der Vorstand für die
Unterstützung einzeln genannter Vereinsziele und Projekte herausgibt. Die
Förderanteile werden jeweils für ein Geschäftsjahr zur Verfügung gestellt.
Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird über die Verwendung der
Förderanteile durch den Vorstand Rechenschaft abgelegt. Die Förderanteile
können für den jeweilig im Förderanteilschein genannten Vereinszweck
verbraucht werden. Verbrauchte Förderanteile werden dann als Spenden
behandelt. Eine Spendenbestätigung ist dem jeweiligen Mitglied auf
Verlangen auszuhändigen. Soweit die Förderanteile nicht durch den jeweilig
bestimmten Satzungszweck verbraucht sind, können die Fördermitglieder die
Rückzahlung der nicht verbrauchten Anteile verlangen oder diese in eine
Spende umwandeln lassen.
Die Fördermitglieder und die Mitglieder auf Zeit sind nicht
stimmberechtigt im Sinne des Vereinsrechtes.